Mausihexe1
Dienstag, 26. Dezember 2017
Zulassung zum Medizinstudium
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
Der Numerus clausus für Medizin ist in Teilen verfassungswidrig.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen