Wenn man lange auf etwas warten muss, dann sagt man gerne "Da musst du ewig und drei Tage drauf warten!"
Den
Begriff gab es schon im Mittelalter. In der mittelalterlichen
Rechtsprechung war es üblich, für Fristsetzungen einen bestimmten
Zeitraum zu definieren und bis zum endgültigen Ablauf der Frist dann
noch einmal drei Tage dazu zu geben – drei Tage, in denen sich
vielleicht das Blatt noch wenden konnte, selbst wenn die eigentliche
Frist schon "ewig" lang gewesen war.
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