Mittwoch, 29. November 2017

Was unterscheidet Marmelade und Konfitüre?

Wer gestern die Frage gelesen und gedacht hat "na das ist doch klar", der soll jetzt mal aufpassen: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird meistens von Marmelade gesprochen, auch wenn es sich im Konfitüre oder Gelee handelt. Das wussten wir bereits. Aber hast du gewusst, dass beim Begriff Marmelade (abgeleitet vom portugiesischen Wort für Quitte "marmelo") hat der Gesetzgeber bestimmt, dass diese ausschließlich aus Zitrusfrüchten (mindestens 20 %) bestehen darf? Diese Vorschrift verbietet es, Fruchtaufstriche aus anderen Früchten als Zitrusfrüchten im Verkauf als „Marmelade“ zu bezeichnen. Es kann somit z. B. keine handelsübliche Erdbeermarmelade geben!!! Das ist doch der Hit, oder?

Konfitüre (abgeleitet vom lateinischen Wort für Konfekt "conficere") darf aus geschälten, entkernten und in Stücke geteilten oder zerdrückten Früchten jeglicher Art hergestellt werden. Also ist praktisch jede Marmelade aus Nicht-Zitrusfrüchten, die ja gar nicht Marmelade heißen darf, eine Konfitüre :-)

Übrigens hat die EU-Vorschrift besonders in Österreich, wo die Bezeichnung Konfitüre zuvor gänzlich unüblich war, für Bürgerproteste gesorgt, sodass der Begriff Marmelade zum Teil auch weiter verwendet werden darf :-)

Und noch ein Witz zu diesem Thema: ein Lkw fährt noch zur Zeit des eisernen Vorhangs nach Ungarn. Der Zöllner prüft die Frachtpapiere und sagt auf einmal sagt er zum Lenker: "hier unterschreib' dass du die Ware falsch deklariert hast!"
Der Lenker macht drei kreuze hin.
"na jetzt bist du voll dran: Auf den Frachtbrief steht KONFITÜRE, auf der Ware JAM, sein tut es aber eine MARMELADE! Und meine Unterschrift hast auch gefälscht!"

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